Für die Erbringung von Dienstleistungen der Horizonte gGmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, E-Mail: info@horizonte-ggmbh.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung sowie Maler- und Lackierarbeiten unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Leistung überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
1.5VOB/B nur gegenüber Unternehmern: Ist im Einzelvertrag ausdrücklich die Geltung der VOB/B vereinbart, gehen deren Regelungen diesen AGB im Kollisionsfall vor. Gegenüber Verbrauchern findet die VOB/B keine Anwendung.
1.6 Kommunikation in Textform: Erklärungen in Textform können per E-Mail erfolgen. Nur gegenüber Unternehmern gilt: E-Mails gelten am Tag des Versands als zugegangen, wenn keine Unzustellbarkeitsmeldung erfolgt. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Zugangsregel.
1.7 An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält der Auftragnehmer die Eigentums- und urheberrechtlichen Rechte vor. Ohne die vorherige Textform-Zustimmung durch den Auftragnehmer dürfen sie nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder für andere Zwecke genutzt werden. Wird der Auftragnehmer nicht beauftragt, sind die Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung Werkleistungen (Erfolg geschuldet, z. B. Herstellung eines bestimmten Werkergebnisses) oder Dienstleistungen (Tätigkeit geschuldet, z. B. laufende Reinigung). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Einzelauftrag.
2.2 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach anerkannten fachlichen Regeln mit der gebotenen Sorgfalt. Er ist in der Einteilung von Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung frei, soweit nicht etwas anderes vereinbart oder zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich ist.
2.3 Nicht umfasst sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: behördliche Genehmigungen/Abnahmen, Revisions-/Bestandsdokumentation, Sicherheitsunterweisungen, Provisorien zur Betriebsaufrechterhaltung, brandschutztechnische Konzepte/Maßnahmen, Prüfungen vor Wieder-Inbetriebnahme sowie Leistungen anderer Gewerke.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
3.3 Nur gegenüber Unternehmern: Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Dienstleistungen kann jede Partei zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen; die Kündigungsfrist entspricht dem Abrechnungsintervall, beträgt jedoch mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate. Die Anwendung des § 621 BGB ist insoweit ausgeschlossen.
Gegenüber Verbrauchern: Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Dienstleistungen kann jede Partei mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich kündigen, unabhängig vom Abrechnungsintervall. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4. Mitwirkungspflichten und Arbeitsbedingungen vor Ort
4.1 Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
4.2 Der Auftraggeber stellt, soweit erforderlich, unentgeltlich geeignete Zugänge, Park- und Zufahrtsmöglichkeiten, Versorgungsanschlüsse (z. B. Strom, Wasser), geeignete Lager- und Sicherungsflächen sowie die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bereit. Ist für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums eine Genehmigung erforderlich, beschafft sie der Auftraggeber oder erstattet dem Auftragnehmer die hierfür anfallenden Kosten.
4.3 Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu den Arbeitsbereichen. Empfindliche Flächen und Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber zu sichern. Der Auftragnehmer arbeitet sorgfältig und mit angemessenen Schutzmaßnahmen; gleichwohl können bei Transporten durch Hausflure/Keller trotz üblicher Abdeck- und Schutzmaßnahmen unvermeidbare, geringfügige Gebrauchsspuren entstehen. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nach Ziffer 10.
5. Leistungsänderungen, Mehraufwand, Stundenabrechnung
5.1 Vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichende oder zusätzliche Leistungen gelten als Änderungswünsche und werden gesondert vergütet.
5.2 Ist eine aufwandsbezogene Abrechnung vereinbart, gelten die im Angebot ausgewiesenen Stundensätze. Überschreitet der tatsächliche Aufwand die im Angebot kalkulierten Stunden aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. verdeckte Hindernisse, unzutreffende Angaben, zusätzliche Wünsche), werden die Mehrstunden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Unterschreitet der tatsächliche Aufwand die kalkulierten Stunden, reduziert sich die Vergütung entsprechend.
5.3 Bei aufwandsbezogener Abrechnung erfolgt die Berechnung auf Basis der im Auftragssystem erfassten Zeiten; der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber mit der Rechnung eine Stundenübersicht in Textform.
5.4 Nur gegenüber Unternehmern: Einwendungen gegen die Stundenübersicht sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang in Textform geltend zu machen; andernfalls gilt die Stundenübersicht als genehmigt. Verbraucherrechte bleiben unberührt.
6. Termine, Leistungsstörungen, höhere Gewalt
6.1 Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. extreme Witterung, Streik, behördliche Maßnahmen), soweit sie die Leistungserbringung beeinträchtigen.
6.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer.
6.3 Höhere Gewalt liegt vor bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs (u. a. Unwetterextreme, Epidemien, Liefer-/Energieausfälle, Behördenakte). Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung plus angemessene Anlaufzeit. Mehrkosten durch zumutbare Ersatzmaßnahmen trägt der Auftraggeber, soweit dieser die Ursache gesetzt hat (z. B. behördliche Auflagen auf dessen Grundstück). Dauert die Störung länger als 60 Tage, sind beide Parteien zum Rücktritt bzw. zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
7. Abnahme bei Werkleistungen, Mängelrechte
7.1 Bei Werkleistungen hat der Auftraggeber die Abnahme nach Fertigstellung zu erklären. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Abnahmeaufforderung kann mit der Fertigmeldung oder der Rechnung in Textform erfolgen und enthält den Hinweis nach Ziffer 7.2 sowie eine angemessene Frist, regelmäßig 12 Werktage (mindestens jedoch 7 Kalendertage).
7.2 Abnahmefiktion gem. § 640 Abs. 2 BGB: Der Auftragnehmer kann die Abnahme unter Setzung einer Frist verlangen und auf die Folgen des Fristablaufs hinweisen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
7.3 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter Benennung von Mängeln, wirkt er auf Verlangen an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung mit. Bleibt er einem angemessen anberaumten Termin fern, kann der Auftragnehmer die Zustandsfeststellung einseitig vornehmen; § 650g Abs. 2 S. 2 und 3 sowie Abs. 3 BGB gelten entsprechend.
7.4 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB).
7.5 Für Unternehmer gilt ergänzend: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Abnahme in Textform zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gelten offensichtliche Mängel als genehmigt. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel. In sich abgeschlossene Teilleistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
7.6 Eine Anwuchs-/Entwicklungsgewährleistung wird nur übernommen, wenn der Auftragnehmer in Textform mit der Pflege/Bewässerung beauftragt ist. Ohne Pflegevertrag haftet der Auftragnehmer nicht für Ausfälle, die auf unsachgemäße oder unterlassene Pflege/Bewässerung, extreme Witterung, Schädlingsbefall oder Bodenverhältnisse außerhalb seines Einflussbereichs beruhen.
8. Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
8.1 Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Bruttopreise, gegenüber Unternehmern als Nettopreise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Soweit für einzelne Leistungen gesetzlich ein ermäßigter Steuersatz vorgesehen ist, wird dieser angewendet; im Übrigen gilt der Regelsteuersatz. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, gelten die geänderten Sätze ab Inkrafttreten.
8.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung bei Dienstleistungen nach Leistungserbringung, bei Werkleistungen nach Abnahme fällig. Bei laufenden Tätigkeiten kann der Auftragnehmer monatlich abrechnen; in sich abgeschlossene Teilleistungen dürfen gesondert abgerechnet werden; angemessene Abschläge sind zulässig.
8.3 Zahlungen sind auch dann fällig, wenn unwesentliche Teile fehlen oder geringe Nacharbeiten erforderlich sind, die den Gebrauch der Leistung nicht beeinträchtigen.
8.4 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
8.5 Gerät der Auftraggeber in Verzug, fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (§ 288 BGB). Je Mahnung kann eine pauschale Mahngebühr von 5,00 Euro erhoben werden; weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
8.5a Verzug bei Verbrauchern. Verbraucher geraten spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, sofern in der Rechnung hierauf hingewiesen wurde; im Übrigen tritt Verzug mit Mahnung nach Fälligkeit ein.
8.6 Nur gegenüber Unternehmern: Einwendungen gegen Höhe oder Inhalt der Rechnung sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang in Textform geltend zu machen.
8.7 Nur gegenüber Unternehmern: Bei Verträgen mit Laufzeit über 12 Monate dürfen Preise einmal jährlich entsprechend der Veränderung des VPI (Basis 2020=100) angepasst werden. Erhöhungen werden spätestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Anpassung 8 % p. a., steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungstermin zu.
8.8 Für aufwändige Kostenvoranschläge und Schadensaufnahmen (insbesondere zur Vorlage bei Versicherern) kann der Auftragnehmer eine angemessene Pauschale verlangen, sofern hierauf vorab in Textform hingewiesen wurde und der Auftraggeber dem zustimmt. Bei Auftragserteilung wird die Pauschale angerechnet. Verbraucherrechte bleiben unberührt.
8.9 Zuschläge/Wartezeiten: Leistungen außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten sowie Wartezeiten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, werden gesondert nach den vereinbarten Sätzen abgerechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte bewegliche Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Nur gegenüber Unternehmern: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse; bei Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
9.3Nur gegenüber Unternehmern: Soweit gelieferte Stoffe oder Bauteile durch Verbindung/Einbau wesentliche Bestandteile eines Grundstücks werden, tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine werkvertraglichen Zahlungsansprüche gegen den Grundstückseigentümer in Höhe des jeweiligen Rechnungswerts an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
9.4 Nur gegenüber Unternehmern: Bauhandwerkersicherung: Handelt es sich um eine Bauleistung, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung nach § 650f BGB verlangen. Wird die Sicherheit nicht binnen 7 Kalendertagen gestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zur Stellung der Sicherheit einzustellen und nach weiterer angemessener Frist außerordentlich zu kündigen.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11. Verjährung
11.1 Für Ansprüche wegen Mängeln gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.2 Nur gegenüber Unternehmern: Abweichend hiervon verjähren Ansprüche wegen Mängeln bei Werk- und Dienst-/Werkleistungen, die kein Bauwerk betreffen und nicht in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache für ein Bauwerk bestehen, in 12 Monaten ab Abnahme/Leistung, sofern die Leistung weder in der Herstellung, Wartung oder Veränderung eines Bauwerks noch in Arbeiten an wesentlichen Bestandteilen eines Bauwerks besteht. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Arglist, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie Rückgriffsansprüche nach § 445a BGB.
12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
12.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
12.3 Nur gegenüber Unternehmern: Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers; § 354a HGB bleibt unberührt.
13. Unterauftragsvergabe
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung geeigneter Nachunternehmer zu bedienen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde; vertraglich vereinbarte Zustimmungsvorbehalte des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Verantwortung für die Vertragserfüllung verbleibt beim Auftragnehmer.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 Vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, sind geheim zu halten. Soweit Nachunternehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage geeigneter Auftragsverarbeitungsvereinbarungen; der Auftragnehmer bleibt verantwortlich.
14.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsdurchführung und im Rahmen gesetzlicher Pflichten. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
15. Änderungen dieser AGB
Nur gegenüber Unternehmern: Der Auftragnehmer kann diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (Änderungen der Gesetzeslage, Rechtsprechung, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über Änderungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in Textform informieren. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht wird gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, Dauerschuldverhältnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.
16. Verbraucherinformationen bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen, Widerrufsrecht
16.1 Dieses Kapitel gilt nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag als Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumvertrag abgeschlossen wurde.
16.2 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung in Textform (z. B. E-Mail) an: Horizonte gGmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, E-Mail: info@horizonte-ggmbh.de.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
16.3 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
16.4 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an: Horizonte gGmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, E-Mail: info@horizonte-ggmbh.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Bezeichnung]
Bestellt am: [Datum]
Name des/der Verbraucher(s): [Name]
Anschrift des/der Verbraucher(s): [Anschrift]
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Zwingende verbraucherrechtliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem sonst zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
17.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

